Leitlinien

Zur Radwegekirche wird eine Kirche dann, wenn sie sich an der Route eines Radwanderweges befindet und die Kirchengemeinde oder eine Initiative die damit verbundenen Aufgaben übernimmt und das Signet verliehen worden ist. Das Signet wird auf Antrag durch die zuständige Landeskirche vergeben.

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Allgemeine Kriterien und Eigenschaften

Eine Radwegekirche ist im Zeitraum von Ostern bis zum Reformationstag frei zugänglich. Vielerorts wird diese Regelung weiter gefasst und gilt auch für das Winterhalbjahr.

Kriterien, die bei einer Radwegekirche gegeben sein müssen

  • Die Kirche liegt in unmittelbarer Nähe zu einem Radwanderweg.
  • Die Kirche ist in der Zeit von Ostern bis zum Reformationstag (Allerheiligen) tagsüber frei zugänglich.
  • Die Kirche ist durch Hinweisschilder auf dem Radweg und an der Kirche als Radwegekirche gekennzeichnet (siehe unter 2. Signet).
  • Der Kirchenraum ist als geistlicher Raum gestaltet.

Eigenschaften, die als Angebot für Radler/innen möglichst vorhanden sein sollen

Der Kirchenraum lädt zu Besinnung und Gebet ein:

  • durch seine äußere Ordnung,
  • durch die Auslage von geistlichen Texten,
  • durch einen Lichterbaum und/oder ein Anliegenbuch als speziellem Gebetsort.
  • Es gibt das Angebot von Andachten.
  • Es besteht Gelegenheit zur Seelsorge.

Das Außengelände ist für Radler/innen gastfreundlich gestaltet durch:

  • geeignete Abstellmöglichkeiten für Fahrräder mit Gepäck,
  • Orte für die Rast (Tische und Bänke),
  • Zugang zu Trinkwasser und Toiletten.

Radler/innen sind dankbar für Auskünfte und Informationen:

  • über die nächstgelegene Fahrradwerkstatt oder private Pannen-Helfer,
  • zu Übernachtungsmöglichkeiten (z.B. Bed & Bike),
  • zum Verlauf des Radweges,
  • zu Sehenswürdigkeiten am Ort und in der Region.

Viele Gemeinden bieten darüber hinaus:

  • Angebote von geistlicher Begleitung, Gelegenheit zur Seelsorge, Kirchenführungen
  • Bänke und Tische für eine Rast
  • Zugang zu Trinkwasser und Toiletten
  • Zugang zum Stromnetz zwecks Aufladen eines eBike-Akkus
  • Auskünfte und Informationen zu Wegeverlauf, Sehenswürdigkeiten, Übernachtungsmöglichkeiten, Fahrradwerkstätten und Ähnliches

Voraussetzung für die Vergabe ist die verlässliche Einhaltung der Leitlinien.