Leitlinien für die Gestaltung einer Radwegekirche


Folgende Leitlinien wurden im Netzwerk „Kirche in Freizeit, Erholung und Tourismus“ der EKD erarbeitet und von der Gemeinschaft der Landeskirchen verabschiedet.
Sie sollen helfen einen einheitlichen Standard für Radwegekirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu garantieren.


1. Kriterien und Eigenschaften

a) Notwendige Kriterien, die bei einer Radwegekirche gegeben sein müssen

1.    Die Kirche liegt in unmittelbarer Nähe zu einem Radwanderweg.

2.    Die Kirche ist tagsüber von Ostern bis zum Reformationstag
       (Allerheiligen) frei zugänglich.

3.   Die Kirche ist als Radwegekirche durch Hinweisschilder auf dem
      Radweg und an der Kirche gekennzeichnet.

4.   Der Kirchenraum lädt zur Stille und Besinnung ein.

b) Förderliche Eigenschaften, die möglichst vorhanden sein sollen


1. Der Kirchenraum ist gastfreundlich gestaltet durch:

• seine äußere Ordnung
• die Auslage von geistlichen Texten
• einen speziellen Gebetsort
• Angebote von Andachten und die Gelegenheit zur Seelsorge

2. Das Außengelände ist für Radler/innen gastfreundlich gestaltet   durch:

• geeignete Abstellmöglichkeiten für Fahrräder mit Gepäck
• Orte für die Rast (Tische und Bänke)
• Zugang zu Trinkwasser und Toiletten

3. Radler/innen freuen sich über Auskünfte und Informationen:

• zur nächsten Fahrradwerkstatt oder privaten Pannen-Helfern
• zu Übernachtungsmöglichkeit für Radwandernde (z.B. Bed & Bike)
• zum Wegeverlauf und zu Sehenswürdigkeiten am Ort

Der Name für Kirchen mit solch einem Angebot ist „Radwegekirche“.


2. Signet


Folgendes Signet ist als einheitliche Kennzeichnung für Radwegekirchen entwickelt worden:




Schilder mit dem Signets sind von den Gemeinden bei ihrer jeweiligen Landeskirche zu beziehen (Kontaktadressen der Landeskirchen). Voraussetzung für die Vergabe ist die verlässliche Einhaltung der oben genannten Leitlinien.
Radwegekirchen sind eine spezielle Form der „(verlässlich) geöffneten Kirchen“. Um diese Beziehung zu verdeutlichen und einen „Schilderwald“ an Kirchen zu vermeiden, ist das Signet an den Kirchen bewusst in die entsprechenden Schilder integriert worden. Dabei ist Raum für weitere Profilbildungen (z.B. Pilgerkirchen) gelassen worden.




  



Die Signets sind auf ihre Tauglichkeit für den öffentlichen Verkehrsraum geprüft worden. Bei den Beschilderungen an den Radwegen sind die Vorgaben der jeweiligen Bundesländer und der zuständigen Ordnungsämter zu beachten.